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Neue Führerscheinregelung tritt in Kroatien in Kraft

Aline Pfann-Kregel • Dez. 02, 2021

 Ab sofort gilt für die Kategorie "B", anstelle  der Beschränkung von 30 Tonnen (BT), eine Längenbegrenzung von 18m!

Yachtcharter in Kroatien

Katamaran segeln Kroatien
Neue Führerscheinregelung tritt in Kroatien in Kraft: Mit Wirkung zum 29.11.2021 hat das kroatische Ministerium über den Vorstand der kroatischen Wirtschaftskammer wie folgt mitgeteilt:
 
Durch die Annahme der neuen Verordnung für Boote und Yachten (Amtsblatt Nr. 13/2020), die am 23.Januar 2020 in Kraft getreten ist, legt in Artikel 48 fest:
 
(2) Bis zum Inkrafttreten der Vorschriften nach Absatz 1 Nummern 1 und 2 dieses Artikels, in Artikel 80, Artikel 81 und Artikel 82 der Verordnung über Boote und Yachten (Amtsblatt 27/2005, 57/2006, 80/2007, 3/2008, 18/2009, 56/2010, 97/2012, 137/2013, 18/2016, 72/2017, 8/2020) werden die Worte „30 BT“ durch die Worte „18m“ ersetzt.
 
„Der Kapitän des Schiffes, der Kapitän der Yacht oder die Person, die das Boot in der Republik Kroatien betreibt, muss über ein entsprechendes Zeugnis oder Befähigungszeugnis verfügen. Für Personen, die ausländische Boote führen, ist insbesondere vorgeschrieben, dass, wenn nach den nationalen Vorschriften des Staates, dessen Flagge das Schiff führt, die Befähigung nicht vorgeschrieben ist, sie nach den Vorschriften über die Befähigung zum Führen von Booten und Yachten unter kroatischer Flagge qualifiziert sein müssen.“
 

Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich um die rein rechtlichen Anforderungen handelt und Versicherungen oder Eigner höherwertige Scheine oder zusätzliche Erfahrungsnachweise verlangen dürfen. Im Zweifel, fragen Sie gern bei uns nach.

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