Verhalten & Vorgehen im Schadenfall an Bord
Sachschäden & Personenschäden an Bord – formaler Ablauf
Meldung, Dokumentation & Protokollierung von Schäden
Ein Schadenfall während einer Yachtcharter kann sowohl Sachschäden an Yacht oder Ausrüstung als auch Personenschäden betreffen. Auch bei größter Sorgfalt lassen sich solche Situationen nicht in jedem Fall vermeiden. Um einen reibungslosen und nachvollziehbaren Ablauf zu gewährleisten, ist in jedem Schaden- oder Vorfallfall ein klar definiertes, formales Vorgehen einzuhalten.
Dieser Text beschreibt ausschließlich den organisatorischen Ablauf im Schadenfall. Er dient der strukturierten Orientierung und ersetzt keine vertraglichen Regelungen oder Vorgaben der Charterbasis.
Abgrenzung von Schadenarten
Grundsätzlich wird zwischen Sachschäden und Personenschäden unterschieden.
- Sachschäden betreffen die Yacht, deren technische Einrichtungen, Ausrüstung oder Inventar.
- Personenschäden betreffen Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen von Crewmitgliedern oder Dritten.
Die Einordnung erfolgt maßgeblich durch die jeweilige Charterbasis.
Sachschäden an Yacht oder Ausrüstung
Als Sachschäden gelten unter anderem Beschädigungen, technische Defekte oder der Verlust von Bordgegenständen, unabhängig davon, ob diese während der Fahrt, beim An- oder Ablegen oder im Hafen entstehen.
Im Falle eines Sachschadens ist folgender Ablauf einzuhalten:
- Der Schaden ist unverzüglich dem Skipper zu melden.
- Der Schaden ist sachlich zu dokumentieren, insbesondere durch eine kurze Beschreibung sowie, sofern möglich, durch Fotos.
- Die Charterbasis ist zeitnah über den Schaden zu informieren.
- Der Schaden ist schriftlich in einem Schadensprotokoll festzuhalten.
- Weitere Maßnahmen erfolgen ausschließlich gemäß den Anweisungen der Charterbasis.
- Eigenständige Reparaturen oder Veränderungen an der Yacht sollten nur nach ausdrücklicher Freigabe erfolgen.


Personenschäden an Bord
Bei Personenschäden steht die medizinische Erstversorgung an erster Stelle. Notwendige Sofortmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten. Je nach Schwere des Vorfalls sind die zuständigen Rettungsdienste, die Küstenwache oder die Charterbasis zu informieren. Jeder Personenschaden ist vollständig zu dokumentieren.
Rolle von Skipper, Crew und Charterbasis
Der Skipper trägt die nautische Gesamtverantwortung an Bord und koordiniert den Ablauf im Schadenfall.
Die Crew ist verpflichtet, Schäden oder Vorfälle unverzüglich zu melden und bei der Dokumentation mitzuwirken.
Die Charterbasis entscheidet über das weitere Vorgehen und ist maßgeblich für die formale Abwicklung.
Verbindliche Grundlagen
Für jeden Schaden- oder Vorfallfall gelten stets:
- die Regelungen des Chartervertrags,
- die Vorgaben der jeweiligen Charterbasis,
- geltende gesetzliche Bestimmungen und Hafenordnungen.
Dieser Text stellt eine formale Übersicht zum Verhalten und Vorgehen im Schadenfall dar und dient ausschließlich der Orientierung. Er begründet keine Ansprüche und stellt keine rechtliche, medizinische oder versicherungsbezogene Beratung dar.


