Ratgeber & Service

Verhalten & Vorgehen im Schadenfall an Bord

Sach- und Personenschäden während der Yachtcharter — der formale Ablauf

Auch bei größter Sorgfalt lässt sich ein Schadenfall nicht immer vermeiden. Ein klar definiertes Vorgehen sorgt dafür, dass Meldung, Dokumentation und Protokollierung reibungslos und nachvollziehbar ablaufen. Diese Seite gibt eine strukturierte Orientierung.

Melden unverzüglich an Skipper & Basis
Dokumentieren Beschreibung & Fotos
Protokollieren schriftliches Schadensprotokoll
Meldung, Dokumentation & Protokollierung

Ein klar definierter Ablauf

Ein Schadenfall während einer Yachtcharter kann sowohl Sachschäden an Yacht oder Ausrüstung als auch Personenschäden betreffen. Um einen reibungslosen und nachvollziehbaren Ablauf zu gewährleisten, ist in jedem Schaden- oder Vorfallfall ein klar definiertes, formales Vorgehen einzuhalten.

Dieser Text beschreibt ausschließlich den organisatorischen Ablauf im Schadenfall. Er dient der strukturierten Orientierung und ersetzt keine vertraglichen Regelungen oder Vorgaben der Charterbasis.

Abgrenzung von Schadenarten

Grundsätzlich wird unterschieden

Die Einordnung erfolgt maßgeblich durch die jeweilige Charterbasis.

Sachschäden

Betreffen die Yacht, deren technische Einrichtungen, Ausrüstung oder Inventar — etwa Beschädigungen, technische Defekte oder den Verlust von Bordgegenständen.

Personenschäden

Betreffen Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen von Crewmitgliedern oder Dritten.

Sachschäden an Yacht oder Ausrüstung

Der Ablauf in sechs Schritten

Unabhängig davon, ob der Schaden während der Fahrt, beim An- oder Ablegen oder im Hafen entsteht — dieser Ablauf ist einzuhalten.

1

Der Schaden ist unverzüglich dem Skipper zu melden .

2

Der Schaden ist sachlich zu dokumentieren — insbesondere durch eine kurze Beschreibung sowie, sofern möglich, durch Fotos.

3

Die Charterbasis ist zeitnah über den Schaden zu informieren.

4

Der Schaden ist schriftlich in einem Schadensprotokoll festzuhalten.

5

Weitere Maßnahmen erfolgen ausschließlich gemäß den Anweisungen der Charterbasis.

6

Eigenständige Reparaturen oder Veränderungen an der Yacht sollten nur nach ausdrücklicher Freigabe erfolgen.

Personenschäden an Bord

Medizinische Erstversorgung steht an erster Stelle

Notwendige Sofortmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten. Je nach Schwere des Vorfalls sind die zuständigen Rettungsdienste, die Küstenwache oder die Charterbasis zu informieren. Jeder Personenschaden ist vollständig zu dokumentieren.

Verantwortlichkeiten

Rolle von Skipper, Crew & Charterbasis

Skipper

Trägt die nautische Gesamtverantwortung an Bord und koordiniert den Ablauf im Schadenfall.

Crew

Ist verpflichtet, Schäden oder Vorfälle unverzüglich zu melden und bei der Dokumentation mitzuwirken.

Charterbasis

Entscheidet über das weitere Vorgehen und ist maßgeblich für die formale Abwicklung.

Verbindliche Grundlagen

Was stets gilt

  • die Regelungen des Chartervertrags ,
  • die Vorgaben der jeweiligen Charterbasis ,
  • geltende gesetzliche Bestimmungen und Hafenordnungen .

Dieser Text stellt eine formale Übersicht zum Verhalten und Vorgehen im Schadenfall dar und dient ausschließlich der Orientierung. Er begründet keine Ansprüche und stellt keine rechtliche, medizinische oder versicherungsbezogene Beratung dar.

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