Allgemeine Geschäfts- & Charterbedingungen
Yachtcharter, Flottillen, Mitsegeln / Segelreisen
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Allgemeine Geschäfts- & Charterbedingungen für Flottillen / Yachtcharter
1. Buchung einer Yacht, Anmeldung zur Flottille und Bestätigung
Kunden können mit einer Yacht in Eigenführung an einer Flottille teilnehmen. Der Mietvertrag für eine Yacht (Yachtcharter) wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen, BLU CHARTER tritt hierbei ausschließlich als Vermittler auf. Für die Anmietung einer Yacht gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vermieters.
Die verbindliche Anmeldung zu einer Flottille soll schriftlich über ein Anmeldeformular, kann aber auch per E-Mail, telefonisch oder formlos erfolgen. Die Anmeldung erfolgt für den anmeldenden Kunden und für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Crewmitglieder.
Im Rahmen einer Flottille werden Fremdleistungen erbracht, soweit in der Ausschreibung oder Vertragsbestätigung ausdrücklich auf den Veranstalter hingewiesen wird. Für die Durchführung dieser Fremdleistung haftet BLU CHARTER nicht selbst, sondern für die Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Veranstalters.
Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für BLU CHARTER unverbindlich.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Vertragsunterlagen und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises, binnen einer Frist von 7 Tagen nach Vertragsdruck zu leisten. Der Restbetrag ist wie im Einzelfall auf den Vertragsunterlagen vermerkt fällig, ansonsten spätestens 6 Wochen vor Antritt des Flottillentörns, ohne weitere Zahlungsaufforderung. Sollte die Restzahlung nicht bis 3 Wochen vor Törnbeginn bei BLU CHARTER eingehen, kann BLU CHARTER vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
Bei Buchungen innerhalb 10 Wochen vor Reiseantritt wird der Reisepreis in voller Höhe sofort fällig. Kunden müssen bei Überweisungen die Überweisungsdauer bis zur Gutschrift beachten.
Bei Überweisung ist, die Vertragsnummer, der Reisetermin und der Name des Anmelders anzugeben.
3. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit von der Flottillenreise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfehlt BLU CHARTER dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Tritt der Kunde vom Mietvertrag der Yacht zurück, gelten die Stornobedingungen des Vercharterers. Darüber hinaus berechnet BLU CHARTER eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Charterpreises der Yacht.
Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder des Ortes des Reiseantritts vorgenommen, entstehen BLU CHARTER in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Yachtmietvertrag durch den Kunden. BLU CHARTER berechnet dem Kunden daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei dem Kunden in diesem Fall der Nachweis offensteht, dass BLU CHARTER kein oder ein geringerer Schaden als die Höhe der Bearbeitungsgebühr entstanden ist.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet BLU CHARTER lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 29,00 €/Buchung.
Keine Entschädigung fällt an, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und/oder außergewöhnliche Umstände auftreten, die eine Durchführung der Flottille oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind in diesem Sinne unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter, Leistungs- und Preisänderungen
a) Wird die ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist BLU CHARTER berechtigt, die Reise bis zu 42 Tage (entspricht 6 Wochen) vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl in der Ausschreibung der jeweiligen Reise ausdrücklich genannt und beziffert wurde und zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist, hat BLU CHARTER unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aufgrund beschriebener wichtiger Gründe nicht durchgeführt, werden bestehende Buchungen in klassische Yachtcharter, bzw. in Mitsegelreisen mit Skipper umgebucht.
BLU CHARTER ist ebenfalls dazu berechtigt die Reise abzusagen, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Hierzu zählen z.B. Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik, innere Unruhen, Krieg oder andere schwerwiegende Ereignisse.
BLU CHARTER wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, werden die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen dem Kunden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Reiseveranstalter oder seine Vertreter, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.
Nach Beginn der Reise ist der Veranstalter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, so dass eine weitere Teilnahme für die Gruppe nicht mehr zumutbar ist, oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen.
b) BLU CHARTER ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard (=Kojen/Teilnehmer-Verhältnis) behält BLU CHARTER sich vor.
c) Liegt zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist BLU CHARTER berechtigt, den Preis einzelner Reiseleistungen im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige, Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
d) Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 8% des Reisepreises, als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch BLU CHARTER, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn BLU CHARTER in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung BLU CHARTER gegenüber geltend zu machen. Dies bedarf der Schriftform.
5. Leistung und Haftung
Leistungsumfang: Der genaue Umfang der von BLU CHARTER zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zur jeweiligen Flottille und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BLU CHARTER.
BLU CHARTER haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung einschl. der sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (Druckfehler/Irrtum vorbehalten);
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Flottillientörn weder eine Rundreise mit zuvor definierten Tageszielen, noch eine Beförderungsleistung ist. Der Teilnehmer sind keine Passagiere, sondern ein Teil der segelnden Gruppe und nehmen an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung teil. Die ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint, maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier, in dem sich die Segelyachten aufhalten sollen.
Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden kann.
BLU CHARTER empfiehlt jeder Crew den Abschluss eines Crewvertrages zu Beginn des Segeltörns, um das Zusammenleben und die Verantwortlichkeiten an Bord zu regeln.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit BLU CHARTER für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf das Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen.
Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter u.s.w., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn die von BLU CHARTER gestellte Reiseleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
6. Obligenheiten und Vertragskündigung durch den Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen
Der Kunde hat auftretende Mängel an der Yacht stets unverzüglich der Reiseleitung (Skipper des Segeltörns), dem Stützpunktleiter des Vercharterers, und auftretende Mängel die Flottille betreffend der Reiseleitung (Skipper des Segeltörns), dem Büro von BLU CHARTER oder der vermittelnden Agentur/dem vermittelnden Reisebüros anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. BLU CHARTER empfiehlt dazu die schriftliche Form. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt keine Minderung ein. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei BLU CHARTER die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. BLU CHARTER kann in der Weise Abhilfe schaffen, indem eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BLU CHARTER innerhalb einer angemessenen, vom Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BLU CHARTER verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber BLU CHARTER geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (z.B. Schwimmen in tiefem Wasser).
Medikationen oder wichtige Informationen zur (chronisch) gesundheitlichen Verfassungen sind der Reiseleitung vor Reiseantritt, spätestens jedoch vor dem ersten Ablegen anzuzeigen, damit dieser im Ernstfall unverzüglich reagieren und entsprechend handeln kann.
Jede Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko. Insbesondere bei der Mitnahme von Kindern die noch nicht schwimmen können, ist ausschließlich der begleitende Erziehungsberechtigte aufsichtspflichtig.
8. Einreisebestimmungen, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Wir informieren nicht über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist für die Einhaltung, der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers; ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden.
Verbindliche Auskünfte, Informationen und Hinweis zu Einreisebestimmungen & VISA-Pflicht erhalten z.B. Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt, Staatsangehörige der Republik Österreich beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und Staatsangehörige der Schweiz beim Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten.
9. Verjährung
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach § 651i BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in zwei Jahren, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BLU CHARTER, eines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und BLU CHARTER Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10. Versicherungen
Kunden haben die Möglichkeit zusätzliche Reiseversicherungen über BLU CHARTER abzuschließen, wie beispielsweise eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung.
BLU CHARTER tritt hierbei ausschließlich als Vermittler oder Tippgeber auf. BLU CHARTER verweist auf die Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. BLU CHARTER hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der EU- Datenschutz-Grundverordnung ein.
12. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass dem Kunden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden.
13. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen BLU CHARTER und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen BLU CHARTER ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Ansprüchen unter Familien- angehörigen.
15. Veranstalter
Soweit in den Ausschreibungen oder der Reisebestätigung nicht anders ausgewiesen, werden die Flottillen veranstaltet durch:
BLU CHARTER GmbH, Hudestr. 24, D-23569 Lübeck, Fon: +49 (0)451 / 48 99 71 72, Fax: +49 (0)451 / 48 96 92 12, eMail: info@blucharter.de
Amtsgericht Lübeck: HRB 15410
Stand: 09/2025
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Allgemeine Geschäfts- & Charterbedingungen für Mitsegeln / Segelreisen
Bitte beachten Sie, dass in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts folgende Reisebedingungen / allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und der Blu Charter GmbH - nachfolgend BLU CHARTER - vereinbart werden, sofern diese als Veranstalter der Reise auftritt.
1. Anmeldung und Bestätigung
Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise soll schriftlich über ein Anmeldeformular, kann aber auch per E-Mail, telefonisch oder formlos erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung seitens BLU CHARTER zustande. Die Anmeldung erfolgt für den anmeldenden Kunden und für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtung steht der anmeldende Kunde wie für seine eigene ein. Ist dies nicht gewünscht, müssen alle teilnehmenden Personen/Kunden eine eigenständige Anmeldung vornehmen.
Weicht die Reisebestätigung seitens BLU CHARTER vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an den anmeldenden Kunden, an das BLU CHARTER sich zehn Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden hält und das der anmeldende Kunde innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung der Anzahlung) annehmen kann.
Alle Preise sind in Euro ausgewiesen. Alle Preise sind grundsätzlich Individualpreise (pro Person). Ausnahmen sind sogenannte Koppelbuchungen (z.B. pro Haus/pro Yacht), bei denen die Gesamtreise oder Teilleistungen der Reise von einer Person für mehrere Personen oder alternativ von mehreren Personen mit voneinander abhängiger Wirkung gebucht werden. Altersangaben in der Ausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre.
Bei vermittelten Reisen oder zusätzlich vermittelten Reiseleistungen im Rahmen einer Reise werden Fremdleistungen erbracht, soweit in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung ausdrücklich auf den Veranstalter hingewiesen wird. Für die Durchführung dieser Fremdleistung haftet BLU CHARTER nicht selbst, sondern für die Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Veranstalters.
Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für BLU CHARTER unverbindlich.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins bei Pauschalreisen ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises, binnen einer Frist von 7 Tagen nach Vertragsdruck zu leisten. Der Restbetrag ist wie im Einzelfall auf der Reisebestätigung/Vertrag/Rechnung vermerkt fällig, ansonsten spätestens 6 Wochen vor Antritt der Reise, ohne weitere Zahlungsaufforderung. Sollte die Restzahlung nicht bis 3 Wochen vor Törnbeginn bei BLU CHARTER eingehen, kann BLU CHARTER vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
Bei Buchungen innerhalb 10 Wochen vor Reiseantritt wird der Reisepreis in voller Höhe sofort fällig. Kunden müssen bei Überweisungen die Überweisungsdauer bis zur Gutschrift beachten.
Bei Überweisung ist, die Vertragsnummer, der Reisetermin und der Teilnehmername anzugeben.
3. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfehlt BLU CHARTER dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert BLU CHARTER den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Gem. §651h Abs. 1 BGB kann BLU CHARTER aber eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
An Stelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung kann BLU CHARTER folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
- 20% bis 31. Tag vor Abreise
- 30% vom 30. bis 22. Tag vor Abreise
- 50% vom 21. Bis 15. Tag vor Abreise
- 80% vom 14. Bis 8. Tag vor Abreise
- 90% ab 7. Tag vor Abreise und bei Nichtantritt
Es steht dem Teilnehmer der Nachweis offen, dass der Schaden im Einzelfall geringer ist. Der Reiserücktritt ist bei Koppelbuchungen grundsätzlich nur für alle Personen gemeinsam möglich.
Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, entstehen BLU CHARTER in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch den Kunden. BLU CHARTER berechnet dem Kunden daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei dem Kunden auch in diesem Fall der Nachweis offensteht, dass BLU CHARTER kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet BLU CHARTER lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 29,00 €/Buchung.
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass an seiner Stelle eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. BLU CHARTER kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und der ursprünglich anmeldende Kunde gegenüber BLU CHARTER als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
Keine Entschädigung fällt an, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und/oder außergewöhnliche Umstände auftreten, die eine Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind in diesem Sinne unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter, Leistungs- und Preisänderungen
a) Wird die ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist BLU CHARTER berechtigt, die Reise bis zu 42 Tage (entspricht 6 Wochen) vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl in der Ausschreibung der jeweiligen Reise ausdrücklich genannt und beziffert wurde und zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist, hat BLU CHARTER unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aufgrund beschriebener wichtiger Gründe nicht durchgeführt, werden bestehende Buchungen in klassische Yachtcharter, bzw. in Mitsegelreisen mit Skipper umgebucht.
BLU CHARTER ist ebenfalls dazu berechtigt die Reise abzusagen, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Hierzu zählen z.B. Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik, innere Unruhen, Krieg oder andere schwerwiegende Ereignisse.
BLU CHARTER wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, werden die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen dem Kunden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Reiseveranstalter oder seine Vertreter, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.
Nach Beginn der Reise ist der Veranstalter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, so dass eine weitere Teilnahme für die Gruppe nicht mehr zumutbar ist, oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen.
b) BLU CHARTER ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard (=Kojen/Teilnehmer-Verhältnis) behält BLU CHARTER sich vor.
c) Liegt zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist BLU CHARTER berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige, Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
d) Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 8% des Reisepreises, als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch BLU CHARTER, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn BLU CHARTER in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung BLU CHARTER gegenüber geltend zu machen. Dies bedarf der Schriftform.
5. Leistung und Haftung
Leistungsumfang: Der genaue Umfang der von BLU CHARTER zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BLU CHARTER.
BLU CHARTER haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung einschl. der sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (Druckfehler/Irrtum vorbehalten);
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit zuvor definierten Tageszielen, noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern ein Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung teil. Die ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint, maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier, in dem sich die Segelyacht aufhalten soll. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und Sportleistung (Koje an Bord, Segelsport unter Anleitung des Skippers). Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Der Abschluss eines Crewvertrages zu Beginn des Segeltörns ist obligatorisch und regelt das Zusammenleben und die Verantwortlichkeiten an Bord.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit BLU CHARTER für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf das Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen.
Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter u.s.w., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn die von BLU CHARTER gestellte Reiseleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
6. Obligenheiten und Vertragskündigung durch den Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen
Der Kunde hat auftretende Mängel stets unverzüglich der Reiseleitung (Skipper des Segeltörns), dem Büro von BLU CHARTER oder der vermittelnden Agentur/dem vermittelnden Reisebüros anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. BLU CHARTER empfiehlt dazu die schriftliche Form. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt keine Minderung ein. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei BLU CHARTER die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. BLU CHARTER kann in der Weise Abhilfe schaffen, indem eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BLU CHARTER innerhalb einer angemessenen, vom Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BLU CHARTER verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber BLU CHARTER geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (z.B. Schwimmen in tiefem Wasser).
Medikationen oder wichtige Informationen zur (chronisch) gesundheitlichen Verfassungen sind dem Skipper vor Reiseantritt, spätestens jedoch vor dem ersten Ablegen anzuzeigen, damit dieser im Ernstfall unverzüglich reagieren und entsprechend handeln kann.
Jede Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko. Insbesondere bei der Mitnahme von Kindern die noch nicht schwimmen können, ist ausschließlich der begleitende Erziehungsberechtigte aufsichtspflichtig.
8. Einreisebestimmungen, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Wir informieren nicht über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist für die Einhaltung, der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers; ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden-
Verbindliche Auskünfte, Informationen und Hinweis zu Einreisebestimmungen & VISA-Pflicht erhalten z.B. Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt, Staatsangehörige der Republik Österreich beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und Staatsangehörige der Schweiz beim Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten.
9. Verjährung
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach § 651i BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in zwei Jahren, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BLU CHARTER, eines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und BLU CHARTER Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10. Versicherungen
Kunden haben die Möglichkeit zusätzliche Reiseversicherungen über BLU CHARTER abzuschließen, wie beispielsweise eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung.
BLU CHARTER tritt hierbei ausschließlich als Vermittler oder Tippgeber auf. BLU CHARTER verweist auf die Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. BLU CHARTER hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der EU- Datenschutz-Grundverordnung ein.
12. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass dem Kunden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden.
13. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen BLU CHARTER und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen BLU CHARTER ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Ansprüchen unter Familien- angehörigen.
15. Veranstalter
Soweit in den Reisebeschreibungen oder der Reisebestätigung nicht anders ausgewiesen, werden die Reisen veranstaltet durch:
BLU CHARTER GmbH, Hudestr. 24, D-23569 Lübeck, Fon: +49 (0)451 / 48 99 71 72, Fax: +49 (0)451 / 48 96 92 12, eMail: info@blucharter.de
Amtsgericht Lübeck: HRB 15410
Stand: 09/2025
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Allgemeine Chartervertragsbedingungen für Yachtcharter weltweit - Standardbedingungen
Bitte beachten Sie: bei den nachfolgenden AGBs handelt es sich um Standardbedingungen, welche der Orientierung dienen. Bei einer Buchung können diese von den Original-Dokumenten abweichen.
Vertragspartner
Der Chartervertrag wird zwischen der Charterfirma (Vercharterer) und dem Charterer, unter Vermittlung der Agentur, zu nachfolgenden Chartervertragsbedigungen geschlossen.
Zahlung, Rücktritt, Nichtantritt des Charterers
1. Der Charterpreis ist in der angegebenen Höhe bei Vertragsabschluß fällig, der Rest - sofern nicht anders im Vertrag ausgewiesen - sechs Wochen vor Törnbeginn. Der Zahlungseingang hat bis zum jeweils angegebenen Datum zu erfolgen. Werden Zahlungsfristen, trotz Zahlungserinnerung seitens des Charterers nicht eingehalten, kann der Vercharterer dem Charterer den Rücktritt erklären. Die Höhe der hier anfallenden Gebühren, beläuft sich auf die vertraglich vereinbarten Kosten der Anzahlung, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Charterpreises.
2. Der Vercharterer kann in dringenden Fällen innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsschluß den Rücktritt erklären. In diesem Fall verpflichtet sich der Vercharterer etwaig gezahlte Beträge unverzüglich an die Agentur zur Weiterleitung an den Charterer zurückzuerstatten.
3. Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so teilt er dies unverzüglich mit. Es gelten die Stornobedingungen des Vercharterers. Zudem berechnet die Agentur zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Charterpreises. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt des Stornos und kann je nach Kurzfristigkeit bis zu 100% des Charterpreises betragen. Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Hierzu übersendet die Agentur gerne ein Angebot entsprechender Versicherungen.
Pflichten des Vercharterers
1. Die gebuchte Yacht wird dem Charterer sauber, segelklar, seetüchtig und vollgetankt übergeben.
2. Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vercharterer eine gleichwertige Ersatzyacht stellen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Charterer sichert zu und verpflichtet sich wie folgt
1. die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten.
2. die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung einer Yacht zu besitzen bzw. einen verantwortlichen Skipper mit diesen Eigenschaften zu stellen. Ist der Charterer oder sein Skipper nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen der Yacht in der vereinbarten Bootsklasse, behält sich der Vercharterer vor, die Übergabe der Yacht bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern oder einen Skipper auf Kosten des Charterers zu vermitteln.
3. die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen.
4. die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken zu verwenden, keine fremden Passagiere mitzunehmen, die Yacht ohne schriftliche Genehmigung des Vercharterers keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren.
5. das jeweilige Seegebiet des Vercharterers nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vercharterers zu verlassen.
6. keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
7. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten, das Logbuch in einfacher Form zu führen, sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren, wie z. B. über Strömungen und veränderte Wasserstände bei starken Winden.
8. bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen.
9. die Yacht nach Rückkehr in einwandfreien, ordentlichem, aufgeklartem und vollgetanktem Zustand zurück zu gegeben - andernfalls wird das Tanken und Aufklaren berechnet und von der Kaution abgezogen.
10. bei Schäden, Kollisionen, Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sofort (telefonisch oder telegrafisch) den Vercharterer zu benachrichtigt. Beim Schaden am Schiff oder an Personen eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes usw. zu sorgen.
11. im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.
12. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar bei der Übergabe- und Rückgabe zu überprüfen (Checkliste) und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
13. Beanstandungen der Yacht unverzüglich bei dem Stützpunkt der Yacht anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen.
14. gesetzlich vorgeschriebene Charterverträge des Vercharterers zu unterzeichnen. Dies gilt für Charter in Griechenland und Italien, wo der Charterer die vom Ministerium erlassenen griechischen/italienischen Charterverträge unterzeichnen muss. Diese gehen Ihnen zusammen mit einer deutschen Übersetzung vor Ihrer Charter zu.
Reparaturen und Motoren- und Bilgenüberwachung
1. Reparaturen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Vercharterer. Ausgetauschte Teile sind in jedem Fall aufzubewahren. Auslagen für Reparaturen welche infolge von Materialverschleiß notwendig wurden, werden vom Vercharterer bei Vorlage der quittierten Rechnung zurückerstattet.
2. Der Ölstand, das Kühlwasser und die Bilgen sind täglich durch den Charterer zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Kränkung nicht benutzt werden, da der Motor dann kein Wasser und Öl bekommt.
Rücktritt des Charterers oder Minderung des Charterpreise bei verspäteter Übergabe oder Mängeln
1. Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Bei einer Charterdauer von zwei oder mehr Wochen erhöht sich die Frist auf 72 Stunden.
2. Weitergehende Ersatzansprüche, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit, um die das Schiff später einsatzfähig wurde.
3. Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
Reklamationen
1. Reklamationen müssen direkt vor Ort gegenüber dem Vercharterer angezeigt werden, um diesem die Möglichkeit zur Abhilfe zu gewähren. Anzeigen von Mängeln und Reklamationen müssen schriftlich fixiert und von beiden Vertragspartnern gegengezeichnet werden. Dies kann zusätzlich mit Hilfe von Fotomaterial erfolgen.
2. Erfolgt vor Ort keine zufriedenstellende Abhilfe müssen Ansprüche gegen den Vercharterer generell binnen 1 Monat nach dem Datum des Tages der Reiserückkehr schriftlich geltend gemacht werden. Maßgeblich ist dabei nicht der Tag an dem Sie tatsächlich von ihrer Reise zurückkehren, sondern der Rückreisetag, der in Ihren Reiseunterlagen als solcher bezeichnet ist.Fällt das Rückreisedatum auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag beginnt die Monatsfrist am darauffolgendem Werktag. Innerhalb dieser Ausschlussfrist muss Ihre Reklamation beim Vercharterer eingegangen sein!
Die Agentur leitet gerne Ihre Reklamation als Vermittler weiter, jedoch muss dazu die schriftliche Reklamation ca. 1 Woche vor Ablauf der Monatsfrist der Agentur vorliegen, um diese fristgerecht weiterleiten zu können!
Haftung des Vercharterers
1. Der Vercharterer haftet dem Charterer nur für Schäden, welche diesem infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen.
2. Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Handbücher, Kompass, Funkpeiler usw. verursacht werden.
3. Die Yacht ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligungsversicherung im Schadensfall entspricht der Höhe der zu hinterlegenden Kaution (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit). Die Kaution ist auch zu hinterlegen, wenn ein professioneller Skipper über den Vercharterer organisiert wird. Dieser ist für die Führung der Yacht verantwortlich und für Schäden, die durch ihn verursacht werden, nicht aber für Schäden, die durch die Gäste verursacht werden.
Haftung der Agentur
Die Agentur haftet als Vermittler nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermittlungsleistung.
Haftung des Charterers
1. Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Vercharterer weder für ihn noch für andere Personen an Bord.
2. Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als den vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Sollte die Rückführung der Yacht den Charterzeitraum überschreiten, gilt die Yacht erst mit Eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Kunden zurückgegeben.
3. Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vercharterer zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regreß-Nahme des Charterer vorbehalten hat. Dies trifft insbesondere zu für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden.
5. Die Bedingungen des Versicherers, welche auf Nachfrage gerne vor Ort eingesehen werden können, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall ist vom Charterer zu tragen und kann unter Umständen von der geleisteten Kaution abweichen, siehe Punkt 3 unter Haftungen des Vercharterers. Bei mängelfreier Rückgabe der Yacht und Ausrüstung wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution gedeckte Kosten sind dem Vercharterer unverzüglich zu ersetzen.
Der Vercharterer empfiehlt dem Charterer ausdrücklich den Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung (welche Crew Haftpflicht untereinander und Ersatz von Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit regelt) und den Abschluß einer Folgeschadenversicherung. Hierzu übersendet die Agentur gerne ein Angebot entsprechender Versicherungen.
Gemischtes/Nebenabreden/Auskünfte/salvatorische Klausel
1. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verzögerungen durch Reparaturen, die während der Charterzeit auftreten, werden nicht vergütet.
2. Bei offensichtlichen Fehlern bei Berechnung der angeführten Nutzungsgebühr und der Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Nutzungsgebühr gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.
3. Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im übrigen. Die Parteien vereinbaren, die unwirksamen Regelung durch diesen möglichst nahe kommenden wirksamen Regelungen zu ersetzen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Bei Ansprüchen gegenüber der Agentur ist deutsches Recht anwendbar und Gerichtstand am Sitz der Agentur. Bei Ansprüchen gegen über dem Vercharterer ist Gerichtsstand am Sitz des Vercharterers. Das Recht am Sitz des Vercharterers gilt in diesem Fall als vereinbart.