Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Villaboat 20 (festliegend am Steg)
Präambel
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Miet-/Beherbergungsvertrages, abgeschlossen zwischen dem Kunden, im Folgenden als „Mieter“ bezeichnet, sowie Frau Sabine Püttmer, Hauptstraße 73, 71737 Kirchberg an der Murr, E-Mail: info@nettesboot.com, im Folgenden als „Vermieterin“ bezeichnet, über das Hausboot „Villaboat 20“ (im Folgenden: „Mietgegenstand“).
Die Bedingungen finden zudem Anwendung, soweit die Blu Charter GmbH als Vertreterin oder Mietvermittlerin der Vermieterin beim Abschluss eines Mietvertrages auftritt. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und mit Wirkung für etwaig vorhandene Mitbenutzer an.
1. Vertragsgegenstand
Der Mietvertrag umfasst das Zurverfügungstellen des im Mietvertrag benannten Mietgegenstandes für die angegebene Zeitdauer zur Nutzung als festliegende Unterkunft am Steg gegen vereinbartes Entgelt.
Eine Nutzung als fahrendes Wasserfahrzeug (Ablegen/Verholen/Fahren) ist ausgeschlossen.
Der Mietpreis schließt ein: die Nutzung des Mietgegenstandes mit in der Leistungsbeschreibung genannten Zubehörs und Ausstattung.
2. Abschluss und Inhalt des Mietvertrages
Der Abschluss des Mietvertrages setzt eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Buchungsanfrage des Mieters sowie eine Annahmebestätigung der Vermieterin bzw. ihrer Vermittlerin voraus.
Die Hauptleistungspflichten ergeben sich aus dem schriftlich oder elektronisch abgeschlossenen Mietvertrag/Buchungsbestätigung.
Wünscht der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages weitere Zusatzleistungen, stellt die Vermieterin bzw. der von ihr beauftragte Drittleister Neumann Consulting & Service diese auf gesonderte Anfrage – vorbehaltlich Verfügbarkeit – gegen Aufpreis zur Verfügung.
3. Mietpreis / Zahlung / Zahlungsverzug
Es gelten die zum Buchungszeitpunkt jeweils gültigen Preise gemäß Preisliste/Angebot und Buchungsbestätigung. Der Zahlungstermin (Fälligkeit) richtet sich nach den Angaben in der Mietbestätigung oder Rechnung.
Bei offensichtlichen Rechenfehlern werden die Beträge gemäß der gültigen Preisliste korrigiert. Bei Druckfehlern sind Änderungen vorbehalten.
Bei Eintritt eines Zahlungsverzuges ist die Vermieterin berechtigt, die Leistung bis zum Eingang des Mietpreises zu verweigern. Die Parteien stimmen darin überein, dass Zahlungsverzug bereits dann vorliegt, sofern der im Mietvertrag genannte Zahlungstermin ohne Eingang einer Zahlung verstrichen ist. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht.
Zahlungsweg: Der Mieter leistet Zahlungen auf den Mietpreis an die Blu Charter GmbH als vermittelnde Agentur. Diese vereinnahmt die Zahlungen im Rahmen der Buchungsabwicklung.
4. Kaution
Die Überlassung des Mietgegenstandes ist neben der vollständigen Begleichung des Mietpreises von der Hinterlegung einer Mietsicherheit (Kaution) abhängig. Die Mietsicherheit dient zur Sicherung der vertragsgemäßen Benutzung des Mietgegenstandes (Sicherungszweck). Die Höhe der Kaution wird jeweils in der Rechnung bzw. Mietbestätigung ausgewiesen.
Kautionsabwicklung: Die Kaution wird ausschließlich durch den von der Vermieterin beauftragten Drittleister Neumann Consulting & Service entgegengenommen und verwahrt. Die Rückerstattung erfolgt nach Beendigung des Mietzeitraumes unter Abrechnung offener Verbindlichkeiten des Mieters (z. B. Beschädigungen, Fehlbestände, außergewöhnliche Verschmutzungen, sonstiges vertragswidriges Verhalten), soweit diese vom Mieter zu vertreten sind.
5. Laufzeit, Kündigung, Vertragsrücktritt (Stornierung)
Ist eine Laufzeit im Mietvertrag nicht vereinbart, gilt das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. In diesem Falle ist die Kündigung gem. § 580a Abs. 1 BGB zum Ablauf des jeweils nächsten Tages wirksam. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ist im Mietvertrag eine Mietdauer angegeben, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Bei Rücktritt/Stornierung vor Mietbeginn erklärt sich die Vermieterin kulanzhalber mit folgender Stornierungsstaffel einverstanden:
Vertragsrücktritt bis – Stornokosten (nur Mietpreis, keine Servicegebühren):
· 91 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
· 61 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
· 46 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
· 31 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
· weniger als 31 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, durch die Stornierung sei keine Umsatzeinbuße entstanden oder dass diese wesentlich niedriger als die o. g. Pauschalen ausgefallen sei.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Rücktrittes ist der Zugang der Erklärung bei der Vermieterin bzw. ihrer Vermittlerin. Die Erklärung ist in Schriftform (Textform per E-Mail ausreichend) auszuüben.
Die Vermieterin ist im Falle eines Zahlungsverzuges (Ziffer 3) berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten.
Hinweis Drittleisterkosten: Endreinigung sowie Bettwäsche/Handtücher werden – sofern vereinbart – durch den Drittleister Neumann Consulting & Service vereinnahmt. Etwaige Stornoregeln hierfür richten sich nach den Bedingungen der Neumann Consulting & Service, sofern Leistungen bereits disponiert wurden.
6. Leistungsstörungen
Wird die Leistung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, unvorhersehbare technische Ausfälle, die die Nutzbarkeit des Mietgegenstandes wesentlich beeinträchtigen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann die Vermieterin den Vertrag kündigen.
Bereits geleistete Zahlungen sind in diesem Fall zurückzuerstatten, soweit keine anderweitige gleichwertige Ersatzunterbringung angeboten und angenommen wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Haftung und Haftungsbeschränkungen
Die Vermieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Vermieterin haftet nicht für Leistungsstörungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich der Neumann Consulting & Service (Übergabe/Kaution/Serviceleistungen) liegen, sofern die Vermieterin diesen nicht zu vertreten hat.
8. Übernahme des Mietgegenstandes (Übergabe)
Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt am vereinbarten Tag und Ort gemäß Anreiseinformationen/Buchungsbestätigung über den beauftragten Drittleister Neumann Consulting & Service. Der Mieter ist verpflichtet, bei Übergabe offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen und protokollieren zu lassen.
Unterbleibt eine Anzeige offensichtlicher Mängel bei Übergabe, gilt der Mietgegenstand insoweit als vertragsgemäß übergeben, soweit nicht versteckte Mängel vorliegen.
9. Rückgabe des Mietgegenstandes (Abreise)
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt an den Drittleister Neumann Consulting & Service. Der Mietgegenstand ist in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Übliche Pflichten (z. B. Müllentsorgung, besenreiner Zustand, Geschirr) ergeben sich aus Hausordnung/Anreiseinformationen.
Etwaige Schäden oder Fehlbestände werden im Rahmen der Rückgabe/Abnahme festgestellt und können mit der Kaution verrechnet werden.
10. Erforderliche Befähigungen / Verbot der Fahrt
Für die Nutzung des Mietgegenstandes als festliegende Unterkunft sind keine fahrrechtlichen Befähigungen (Sportbootführerscheine o. Ä.) erforderlich.
Das Ablegen, Verholen oder Fahren des Mietgegenstandes ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen berechtigen die Vermieterin zur fristlosen Kündigung und können Schadenersatzansprüche auslösen.
11. Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich zur schonenden und pfleglichen Behandlung des Mietgegenstandes und der Ausstattung.
Es gelten die Hausordnung sowie die Regeln der Marina/Steganlage. Ruhestörung, widerrechtliche Nutzung und vertragswidriges Verhalten können zur fristlosen Kündigung führen.
Die Belegung ist nur in dem im Mietvertrag genannten Umfang zulässig. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.
12. Verpflichtungen des Mieters im Schadenfall
Schäden am Mietgegenstand, Inventar oder an Anlagen der Marina sind unverzüglich der Neumann Consulting & Service und der Vermieterin bzw. ihrer Vermittlerin zu melden. Der Mieter hat im Schadensfall alles Zumutbare zu unternehmen, um weitere Schäden zu verhindern und zur Aufklärung beizutragen.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche des Mieters wegen nicht vertragsgemäßer Leistung sind unverzüglich anzuzeigen. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt, soweit nicht abweichend zulässig geregelt.
14. Sonstiges / Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Wohn-/Geschäftssitz der Vermieterin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für Buchung, Übergabe, Kautionsverwaltung und Abrechnung erforderlich ist (z. B. an Agentur/Drittleister).
Kontakt / Vermittlung (Agentur)
Blu Charter GmbH – administrative Buchungsabwicklung und Zahlungsannahme
Hudestr. 24, 23569 Lübeck – Telefon: +49 / 451 / 48 99 71 72 – eMail:
info@blucharter.de
Kontakt / Drittleister
Neumann Consulting & Service – Check-In und Check-Out; sowie Reinigung und Wartung
Stand: 04.03.2026


